Artikelbewertung Steuersituation Fonds
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Wann wird ein Wertpapier als Fonds eingestuft und wie werden diese in Österreich besteuert? Genau auf diese Frage werde ich in diesem Artikel eingehen.
Aufgrund meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass das Thema Steuern keine einfache Thematik ist und es Stolpersteine geben kann, vor allem bei Fonds.
Gerade bei der Auswahl von ausländischen Wertpapieren für z.B. eine Dividendenstrategie ist man sich manchmal nicht sicher, ob es sich bei dem Wertpapier (z.B. ein kanadischer Trust) um einen Fonds oder um eine Aktie handelt.
Diese Abgrenzung hat auf die Besteuerung des Wertpapiers große Folgen. Damit du nicht in die Falle eines steuerfressenden Fonds tappst, zahlt es sich aus, wenn du das Wertpapier vor dem Kauf zweier steuerlicher Schnelltests unterziehst.
Alles, was du für die Schnelltests brauchst, ist der Name und die ISIN (Wertpapierkennnummer) des Wertpapiers.
Schauen wir uns zuerst einmal die Theorie zur Fondsbesteuerung an.
Klassifizierung als Investmentfonds spielt eine Rolle
Aus steuerlicher Sicht macht es einen deutlichen Unterschied, ob ein Wertpapier als Investmentfonds klassifiziert wird, oder nicht. Bei Investmentfonds kommt bei der Besteuerung das Investmentfondsgesetz (InvFG) zur Anwendung und dadurch ergibt sich oftmals eine höhere Steuerlast als bei herkömmlichen Wertpapieren[1].
Was ist ein Investmentfonds?
Technisch gesehen ist ein Investmentfonds ein aus Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten und/oder bestimmten anderen liquiden Finanzanlagen bestehendes Sondervermögen[2].
Ein erster Hinweis, ob es sich um bei einem Wertpapier um einen Investmentfonds handelt findest du in §188 InvFG: Es gelten Wertpapiere als Investmentfonds, die nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt sind, wenn diese im Ausland keiner oder nur einer geringen Körperschaftsteuer unterliegen bzw. umfassend befreit sind.
Praxistipp: Auf Flatex kannst du vor dem Kauf auch nachsehen, ob Flatex ein Wertpapier als Fonds oder Aktie klassifiziert.
Da ein Investmentfonds nicht als eigenes Steuersubjekt eingestuft wird, müssen alle Erträge des Fonds beim Anteilsinhaber (also bei dir) versteuert werden[3].
Das umfasst auch Erträge des Fonds, die nicht an den Anteilsinhaber ausbezahlt und vom Fonds einbehalten wurden. Der Fachbegriff dafür lautet ausschüttungsgleiche Erträge und diese können sowohl bei ausschüttenden als auch bei thesaurierenden Fonds auftreten[4].
ETFs (Exchange Traded Funds) stellen nach der derzeitigen Praxis keine Indexzertifikate dar, sondern Investmentfonds[5].
Die Besteuerung von Investmentfonds wird bei inländischen sowie ausländischen in der EU bzw. Österreich zugelassenen Investmentfonds angewendet[6].
Zusammenfassend kann ich folgendes sagen: Es macht steuerlich einen Unterschied, ob der Fonds in der EU zugelassen ist, oder nicht.
Fondszulassung in der EU bzw. Österreich
Wenn ein Fonds in Österreich zugelassen ist, dann darf er hier aufgelegt, verwaltet und verkauft werden. Zusätzlich ist in diesem Fall das InvFG anzuwenden und daraus ergibt sich meist eine höhere Steuerlast als für Fonds bei denen das InvFG nicht anzuwenden ist[7].
Schnelltest #1: So findest du heraus, ob ein Fonds in der EU (bzw. Österreich) zugelassen ist
- Besuche die Homepage der österreichischen Finanzmarktaufsicht: https://webhost.fma.gv.at/FondsSearch
Wenn die ISIN des Wertpapiers mit „AT“ beginnt, dann handelt es sich um ein inländisches Wertpapier, ansonsten um ein Ausländisches. - Anschließend suchst du mit dem Wertpapiernamen nach inländischen/ausländischen OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) und nach inländischem/ausländischem AIF (Alternative Investmentfonds).
- Sollte eine der Suchen einen Treffer ausspucken, so handelt es sich bei dem Wertpapier um ein in der EU zugelassenes Wertpapier und die Besteuerung nach InvFG ist anzuwenden (siehe unten). Wenn nicht, dann ist es in der EU nicht zugelassen und das Wertpapier wird nach den allgemeinen steuerlichen Regelungen besteuert[8]. Das heißt: Im Privatvermögen gehaltene Wertpapiere werden dann für sämtliche Erträge mit der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5% besteuert[9].
Das heißt, dass ein nicht in der EU zugelassener Fonds wie eine Aktie besteuert wird. Allerdings darf der Fonds nicht in der EU regulär verkauft und vertrieben werden. Wohl gemerkt kannst du solche Wertpapiere dennoch über ausländische Depotbanken (z.B. in der Schweiz) erwerben.
Besteuerung von in der EU zugelassenen Fonds nach InvFG
Sobald ein Fonds in der EU (bzw. Österreich) zugelassen ist, müssen alle Fondserträge nach InvFG versteuert werden.
Dabei unterscheidet das österreichische Finanzamt zwischen 3 Arten von zugelassenen Fonds: schwarze, weiße und blütenweiße Fonds.
Schwarze Fonds
Diese Fonds melden der österreichischen Kontrollbank (dort laufen alle Fonds-Steuermeldungen zusammen) ihre Erträge nicht und daher werden die zu zahlenden Steuern nach § 186 Abs 2 Z 3 InvFG geschätzt. In diesem Fall betragen die geschätzten ausschüttungsgleichen Erträge 90% der positiven Entwicklung des Rücknahmepreises zwischen Jahresende und Jahresanfang, mindestens jedoch 10% des Rücknahmepreises am Jahresende[10]. Meist kommt Letzteres zur Anwendung.
Der Rücknahmepreis berechnet sich aus Fondsvermögen / Anzahl der ausgegebenen Anteile. Es kann auch statt des Rücknahmepreises der Börsenkurs herangezogen werden (siehe UFS RV/1224-L/04). Bei einem inländischen Depot wird meist am Jahresende für die ausschüttungsgleichen Erträge die KESt einbehalten. Bei einem ausländischen Depot musst du den oben errechneten Betrag zuzüglich der Ausschüttungen selbst in der Steuererklärung angeben.
Weiße Fonds
Ein weißer Fonds hat zwar in Österreich einen steuerlichen Vertreter, allerdings werden keine Steuermeldungen (mehr) an die österreichische Kontrollbank gemeldet. Die ausschüttungsgleichen Erträge werden daher so, wie bei einem schwarzen Fonds geschätzt und versteuert[11].
Blütenweiße Fonds
Ein blütenweißer Fonds macht täglich eine steuerliche Meldung an die österreichische Kontrollbank[12]. Nach der Steuermeldung des Fonds werden die Steuern bei einem inländischen Depot automatisch von deinem Verrechnungskonto abgezogen[13]. Bei einem ausländischen Depot musst du die ausschüttungsgleichen Erträge in deiner Steuererklärung angeben und kannst den anzugebenden Betrag auf der ÖKB Homepage nachlesen unter der jeweiligen Jahresmeldung des Fonds.
Wenn dich interessiert, wie viel Steuern tatsächlich für einen blütenweißen Fonds anfallen, so kannst du das bei meinem ETF-Nettorendite-Rechner unter Angabe der ISIN nachsehen.
Weiße und schwarze Fonds zählen zu den Nicht-Meldefonds, während blütenweiße Fonds zu den Meldefonds gezählt werden.
Zweifelsregelung: Kann die inländischen Depotbank nicht feststellen, ob es sich bei dem Fonds um einen Meldefonds handelt oder nicht, so ist im Zweifel von einem Nichtmeldefonds auszugehen[14].
Für den Privatanleger sind sämtliche Erträge bei inländischen Investmentfonds und blütenweiße Fonds auf einem inländischen Depot mit der KESt endbesteuert. Die Steuer wird für beide Fonds von der Depotbank automatisch an das Finanzamt abgeführt[15].
Schnelltest #2: Feststellen, um welchen Fondstyp es sich handelt
Um den Fondstyp für einen in der EU (bzw. Österreich) zugelassenen Fonds zu bestimmen, gehst du wie folgt vor:
- Gehe auf die Website der österreichischen Kontrollbank.
- Gib dort die ISIN deines Fonds ein.
- Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Wenn dort kein Eintrag zu dem Fonds existiert, handelt es sich um einen schwarzen Fonds.
- Existiert ein Eintrag und steht in der Spalte „KESt-Meldefonds“ ein „N“ (Nein), dann handelt es sich um einen weißen Fonds.
- Existiert ein Eintrag und steht in der Spalte „KESt-Meldefonds“ ein „J“ (Ja), dann ist dieser Fonds ein blütenweißer Fonds.
Besteuerung von (Fonds) Ausschüttungen
Egal, um welches Wertpapier es sich handelt, laufende Ausschüttungen werden mit der KESt (27,5%) versteuert[16]. Dein Fonds schüttet in einem Jahr 100 EUR an dich aus. Davon sind 27,5 EUR an den Staat abzuführen. Wenn du ein inländisches Depot hast, wird dies automatisch für dich erledigt. Ansonsten sind die Ausschüttungen in der Steuererklärung anzugeben.
Fazit
- Wenn ein Wertpapier nicht in der EU zugelassen ist, wird es ganz normal wie eine Aktie versteuert. Es fallen daher in der Regel weniger Steuern an, als bei einem in der EU zugelassenen Fonds.
- Du kannst bei der Finanzmarkaufsicht online prüfen, ob ein Fonds in der EU zugelassen ist.
- Bei einem inländischen Depot brauchst du dir beim Thema Steuern keine Sorgen machen. Hier wird das automatisch für dich erledigt.
- Wenn dich interessiert, wie viel Steuern tatsächlich für einen blütenweißen Fonds anfallen, so kannst du das bei meinem ETF-Nettorendite-Rechner unter Angabe der ISIN nachsehen.
Bleib Hungrig!
Dein Pfennigfuchser
Quellen:
[1], [6] Kirchmayr/Bodis/Hammerl in Doralt/Ruppe I12, XIV. Wertpapier- und Immobilien-Investmentfonds, Rz 814
[2] Kirchmayr/Bodis/Hammerl in Doralt/Ruppe I12, XIV. Wertpapier- und Immobilien-Investmentfonds, Rz 805
[3] Kirchmayr/Bodis/Hammerl in Doralt/Ruppe I12, XIV. Wertpapier- und Immobilien-Investmentfonds, Rz 807
[4] Kirchmayr/Bodis/Hammerl in Doralt/Ruppe I12, 2. Kapitel Einkommensteuer, Rz 810
[5] Maschner in Jakom13, EStG 2020, § 27, Rz 215
[7] Leixner in Bollenberger/Kellner (Hrsg), InvFG, S 1-4., Rz 5-7
[8] Maschner in Jakom13, EStG 2020, § 27, Rz 97
[9] https://www.wko.at/service/steuern/Die-Besteuerung-von-Kapitalvermoegen1.html
[10] Marschner in Jakom, EStG 2020, § 27 EStG, Rz 98
[11] Maschner in Jakom13, EStG 2020, § 27, Rz 98
[12] Maschner in SWK 13/14/2005, S 473
[13] Marschner in SWK 29/2010, S 870
[14] Investmentfondsrichtlinien 2018, Rz 165
[15] Maschner in SWK 13/14/2005, S 473
[16] https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/besteuerung-kapitalertraege-inland.html
Bilder:
Beitragsbild: https://pixabay.com/photos/money-bills-calculator-save-256312/
Säulen mit Lupe: https://pixabay.com/photos/statistics-arrows-trend-economy-2899893/
Säulen mit Lupe: https://pixabay.com/photos/pros-and-cons-compare-choice-5201376/
Schwarz-weißes Sparschwein: https://pixabay.com/photos/piggy-bank-pig-save-figurine-5600980/
Weißes Sparschwein: https://pixabay.com/photos/piggy-bank-save-piglet-economical-1595992/
Sparschwein mit Blume: https://pixabay.com/photos/piggy-bank-smiley-funny-good-mood-1429529/
3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hi Chris,
danke für deine sehr informative Seite!
Ich hätte zwei Fragen:
1.) Bei welchen Fonds käme denn das InvFG *nicht* zur Anwendung?
2.) Bei thesaurierenden ETFs werden die “einbehaltenen Ausschüttungen” besteuert. Schmälert das nicht den Zinseszinseffekt? Wenn ja, wo liegt dann der Vorteil solcher ETFs, wenn langfristig (10 Jahre) investiert werden soll und der heiß geliebte Zinseszins nicht arbeiten kann?
Danke!
Hallo Isa,
1) Also meines Erachtens nach kommt es bei nicht in der EU zugelassenen Fonds nicht zur Anwendung. Ob es noch andere Ausnahmen gibt, weiß ich allerdings nicht.
2) Ja, ich denke schon, dass es insgesamt betrachtet den Zinseszinseffekt schmälert, aber gegenüber der ausschüttenden Variante ist es trotzdem etwas steuerfreundlicher. Siehe https://www.pfennigfuchser.at/etf-thesaurierend-oder-ausschuettend/
LG
Christopher
Danke!
LG