Artikelbewertung ETF Steuern
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Im letzten Artikel haben wir uns angesehen, nach welchen Kriterien du einen ETF auswählen kannst.
Wie versprochen, durchleuchten wir in diesem Artikel welche Steuern auf ETFs in Österreich und Deutschland anfallen.
Wichtiger Hinweis vorab: Ich bin kein Steuerberater und plane nicht dich in steuerlichen Themen von ETFs zu beraten. Alle Informationen wurden nach bestem Wissen & Gewissen zusammengetragen und sollen nur zur Veranschaulichung bzw. zu Bildungszwecken dienen.
Situation in Österreich
In Österreich gibt es für Einkünfte aus Kapitalvermögen (realisierte Dividenden, Zinsen und Kursgewinne) die Kapitalertragssteuer (KESt) in Höhe von 27,5%. Nur bei Geldeinlagen und nicht verbrieften Forderungen bei Kreditinstituten (Zinsen von Sparbüchern und Girokonten) gilt noch der alte KESt-Steuersatz von 25%[1].
- Beispiel: Wenn du eine Aktie um 100 EUR kaufst und sie ein paar Monate später um 300 EUR verkaufst, dann wird auf den Kursgewinn (= 200 EUR) die KESt fällig. Sie beträgt in diesem Beispiel 55 EUR (= 200 EUR x 0,275).
Die KESt wurde als Abgeltungssteuer (= Endbesteuerung) konzipiert, was bedeutet, dass du alle versteuerten Kapitalerträge nicht mehr extra in deiner Steuererklärung aufführen musst[2].
Solltest du jedoch einen Verlust beim Verkauf erleiden, dann wird im sogenannten Verlustausgleich die daraus resultierende negative KESt, der bereits im selben Kalenderjahr bezahlten KESt gegengerechnet[3].
- Beispiel: Du hast bereits in diesem Jahr Kursgewinne in Höhe von 200 EUR (und bereits 55 EUR KESt bezahlt). Nun verkaufst du eine Aktie um 50 EUR, die du ursprünglich um 100 EUR gekauft hast. Dadurch ergibt sich ein Verlust von 50 EUR. Deiner bereits bezahlten KESt werden 13,75 EUR (= 50 EUR x 0,275) gegengerechnet und es ergibt sich eine KESt Belastung von insgesamt 41,25 EUR (= 55 EUR – 13,75 EUR) für dieses Jahr.
Bei der Besteuerung von Investmentfonds (inkl. ETFs) musst du zwischen Meldefonds und Nicht-Meldefonds unterscheiden. Meldefonds haben einen steuerlichen Vertreter in Österreich und müssen ihre Kapitalerträge unter Einhaltung gewisser Fristen der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) melden[4].
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Besteuerung von Meldefonds
Während die KESt bei Ausschüttungen, die auf dein Konto gelangen, sofort fällig wird, werden ausschüttungsgleiche Erträge (Gewinne, die der Fonds zurückbehält und nicht ausschüttet) meiner Erfahrung nach erst einige Tage nach der Einmeldung bei der OeKB besteuert und von deinem Konto abgezogen.
Weiters existiert noch ein kleines Steuerzuckerl für thesaurierende ETFs: nur 60% der Kursgewinne, die innerhalb des Fonds realisiert wurden, musst du mit der KESt besteuern, während die restlichen 40% erst bei dem Verkauf des ETFs anfallen[5]. Hier wird also ein Teil der Steuern erst in der Zukunft fällig (= Steuerstundung).
Besteuerung von Nicht-Meldefonds
Bei Nicht-Meldefonds findet eine Pauschalbesteuerung statt. Als Berechnungsbasis für die KESt dient 90% des jährlichen Kursgewinnes, mindestens aber 10% des Fondswertes am Jahresende[6]. Somit bringt ein Nicht-Meldefonds steuerliche Nachteile mit sich.
Um zu überprüfen, ob du einen Meldefonds vor dir hast, gehst du auf ÖKB.at, und dort gibst du die ISIN (= Wertpapierkennnummer) des Fonds ein. Solltest du dort kein Resultat finden, oder wird ein Resultat angezeigt, aber ist in der Spalte „KESt Meldefonds“ „N“ ausgewiesen, so handelt es sich nicht um einen Meldefonds.
Wenn du deine Kapitalerträge über das Depot einer inländischen Bank beziehst, dann wird diese die KESt für dich automatisch abführen und damit hat es sich steuerlich für dich erledigt[7]. Bei einem ausländischen Depot musst du die Kapitalerträge in deiner jährlichen Steuererklärung deklarieren und dann nachzahlen.
Hier findest du ein durchgerechnetes Beispiel für die Besteuerung eines ETF Meldefonds.
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Situation in Deutschland
In Deutschland gibt es für Einkünfte aus Kapitalvermögen (realisierte Dividenden, Zinsen und Kursgewinne) eine Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375% (ink. Soli bzw. ca. 28,6% inkl. Kirchensteuer)[8].
Die Abgeltungssteuer hat den Vorteil, dass du Erträge, die damit abgegolten worden sind, nicht mehr in der Steuererklärung aufführen musst.
Die Steuer wird bei einer inländischen Depotbank für im Inland ansässige, unbeschränkt steuerpflichtige Privatpersonen direkt einbehalten. Solltest du dein Depot bei einer ausländischen Depotbank haben, so musst du die Kapitalerträge in deiner Steuererklärung deklarieren.
Seit 2018 werden ETFs, egal ob sie thesaurierend, ausschüttend, im Inland oder Ausland sind, nach dem Investmentsteuerreformgesetz genauso mit einer Pauschale besteuert, wie aktive Fonds[9]. Das bedeutet, dass steuerliche Kriterien bei der ETF-Auswahl vernachlässigbar sind.
So funktioniert die Berechnung der Pauschale[10]
- Um die Vorabpauschale zu ermitteln, musst du zuerst den Basisertrag berechnen.
- Basisertrag = Wert der Fondsanteile zum Jahresanfang * Basiszins * 0,7 (Kostenabschlag); (wobei du den Basiszins hier von der Bundesbank entnehmen kannst. Am 21. August 2018 lag er bei 0,63%)
- Die Vorabpauschale ermittelt sich aus dem kleineren Betrag vom: Basisertrag oder Wertzuwachs des ETFs (Wert der Fondsanteile zum Jahresende minus Wert der Fondsanteil zu Jahresbeginn).
- Sollten unter dem Jahr Ausschüttungen vorgekommen und diese versteuert worden sein, so werden sie auf die Vorabpauschale angerechnet.
- Danach gibt es noch für Aktien- und Mischfonds eine Teilfreistellung für die Vorabpauschale. Sie beträgt bei
- Aktienfonds 30% (heißt, die Vorabpauschale ist mit 0,7 zu multiplizieren).
- Mischfonds mit mind. 25% Aktienanteil 15% (heißt, die Vorabpauschale ist mit 0,85 zu multiplizieren).
- Ausschüttungen unterliegen ebenfalls der Teilfreistellung.
- Letztlich multiplizierst du den übrig gebliebenen Betrag mit dem Abgeltungssteuersatz und somit hast du deine Steuerbelastung, den die inländische Depotbank für dich automatisch abführt.
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Beispiel 1
Ausgangsbasis
- Ausschüttender Aktien-ETF
- Abgeltungssteuersatz: 26,375%
- Basiszins: 0,63%
- Wert der Fondsanteile am Jahresanfang: 10.000 EUR
- Wert der Fondsanteile am Jahresende: 10.500 EUR
- Dividendenerträge während des Jahres: 20 EUR
Berechnungen
- Basisertrag: 44,1 EUR (= 10.000 EUR x 0,63% x 0,7)
- Vorabpauschale: 44,1 EUR (da 44,1 EUR Basisertrag kleiner als 500 EUR Wertzuwachs)
- Vorabpauschale nach Abzug Dividenden: 24,1 EUR (44,1 EUR – 20 EUR)
- Vorabpauschale nach Teilfreistellung: 16,87 EUR (24,1 EUR x 0,7)
- Steuerbelastung durch Wertzuwachs: 4,45 EUR (16,87 EUR x 0,26375)
- Steuerbelastung durch Dividenenerträge: 3,69 EUR (= 20 EUR x 0,7 x 0,26375)
- Steuerbelastung insgesamt: 8,14 EUR
Beispiel 2
Ausgangsbasis
- Thesaurierender Misch-ETF mit mind. 25% Aktienanteil
- Abgeltungssteuersatz: 26,375%
- Basiszins: 0,63%
- Wert der Fondsanteile am Jahresanfang: 10.000 EUR
- Wert der Fondsanteile am Jahresende: 10.020 EUR
Berechnungen
- Basisertrag: 44,1 EUR (= 10.000 EUR x 0,63% x 0,7)
- Vorabpauschale: 20 EUR (da 20 EUR Wertzuwachs kleiner als 44,1 EUR Basisertrag)
- Vorabpauschale nach Teilfreistellung: 17 EUR (20 EUR x 0,85)
- Steuerbelastung durch Wertzuwachs: 4,48 EUR (17 EUR x 0,26375)
- Steuerbelastung insgesamt: 4,48 EUR
Solltest du einen Verlust (also der Wertzuwachs kleiner gleich Null sein) haben, dann beträgt die Steuerbelastung Null EUR.
Wenn deine Erträge unter dem Steuerfreibetrag von 801 EUR (bzw. 1602 bei Verheirateten) liegen, dann fällt keine Steuer an[11]. Vergiss allerdings nicht, dass du bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag einreichst.
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Sonstiges
Beim Fondsdomizil von Aktien-ETFs ist aus quellensteuerlichen Gründen Irland den Domizilen Luxemburg, Deutschland und Frankreich vorzuziehen, insbesondere für ETFs, die in den USA investieren[12].
Es ist von Vorteil, wenn der Fonds Abkommensberechtigungen für möglichst viele Quellenstaaten, in denen er investiert, hat, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden[13].
Fazit
- In Österreich beträgt die Steuer auf Kapitalerträge 27,5% während sie in Deutschland bei 26,375% (bzw. 28,6% inkl. Kirchensteuer) liegt.
- Eine inländische Depotbank zu haben vereinfacht den Besteuerungsaufwand meist enorm.
- In Österreich hat die ETF-Auswahl nach steuerlichen Kriterien einen geringen Einfluss, während sie in Deutschland vernachlässigbar sind.
- Steuern sind nicht statisch und ändern sich oft im Laufe der Zeit.
Stand: Dezember 2022.
Hier findest du nochmals alle Artikel dieser Serie:
- 1. Teil – Einführung ETF
- 2. Teil – Auswahl des richtigen ETFs
- 3. Teil – Steuern auf ETFs
- 4. Teil – ETF Namen entschlüsselt
- 5. Teil – Wertpapierdepotvergleich
- 6. Teil – Portfolio Rebalancing
Bleib Hungrig!
Dein Pfennigfuchser
Quellen:
[1] https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/K/Seite.991650.html
[2],[7] https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/besteuerung-kapitalertraege-inland.html
[3] https://www.wko.at/service/steuern/Die-Besteuerung-von-Kapitalvermoegen1.html
[4],[6] https://www.konsument.at/geld-recht/investmentfonds-und-kest
[5] https://findok.bmf.gv.at/findok?segmentId=36f18de6-f0e6-4519-847f-e299cd310e09
[8], [9], [10] https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/
[11] https://www.test.de/Fondsbesteuerung-ab-2018-Das-muessen-Sie-ueber-die-Fondssteuer-wissen-5124267-5250582/
[12] https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/
[13] https://findok.bmf.gv.at/findok?segmentId=01c79cd4-a0db-44c7-876a-09441ad2de29
Beitragsbild: https://pixabay.com/photos/taxes-coins-stack-money-finance-1694413/
Österreichische Flagge: https://pixabay.com/photos/austria-flag-wind-patriotism-3045568/
Deutsche Flagge: https://pixabay.com/photos/flag-germany-europe-black-red-gold-3388621/
8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo, da ich gerade in die Börsenwelt einsteigen möchte und nun zum Thema Steuern hierauf gestoßen bin, hatte ich eine Frage zur Besteuerung im ersten Jahr bei thesaurierendem ETF:
Ich würde gerne in den ETF IE00BYWQWR46 investieren, z.B. am 10.01.2021 100 Anteile erwerben.
Das Geschäftsjahr endete laut oekb am 31.12., die Meldung an die Finanz wird voraussichtlich im Mai erfolgen (Annahme aufgrund letzter Meldung im oekb)
Wenn ich also nach dem Ende des Geschäftsjahres meine Anteile kaufe, wird mir dann mit der nächsten Meldung KESt abgezogen, oder noch nicht, da ich die Anteile 2020 noch nicht besessen habe?
Würde es sich, da die Performance 2020 sehr gut war, empfehlen erst nach der nächsten Meldung einzusteigen?
LG Marcus
Hallo Marcus,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass sobald eine Jahresmeldung an die ÖKB erfolgt, die vollen Steuern dafür fällig werden, egal ob du den ETF erst einen Tag oder ein ganzes Jahr besitzt.
Zu der Empfehlung zum Einstiegszeitpunkt: da möchte ich keine Empfehlung abgeben 😉
LG
Christopher
Servus Markus,
auch ich bin Neuling auf dem Gebiet Aktien / Fonds.
Nun möchte ich gerne fragen, ob ich obigen Inhalt denn richtig verstanden habe.
In Österreich:
Aktien:
Ich zahle 27,5% Steuer auf den Kursgewinn – aber erst dann wenn ich den Gewinn tatsächlich realisiert habe. Wenn ich also z.B. eine Aktie 2020 gekauft habe (z.B. um 100), diese bis zum 31.12.2020 im Wert gestiegen ist(z.B. auf 110), ich sie jedoch noch halte, dann muss ich für diesen Kursgewinn (im Beispiel 10) auch keine Kest zahlen – sondern erst in dem Jahr in dem ich die Aktie tatsächlich verkaufen werde und dann mit dem entsprechenden Gewinn falls noch vorhanden? Auf die erhaltenen Dividenden müsste ich 27,5 % bezahlen.
ETF:
Bei einem ETF würde ich jedoch auch für den noch nicht realisierten Jahresgewinn Steuern bezahlen müssen? Hätte ich die aus aus obigem Beispiel genommenen € 100,– in einem 2020 erworbenen ETF angelegt, wo sie mit 31.12.2020 angenommen € 110,– Wert wären, so müsste ich sehr wohl € 2,75 Kest bezahlen, obwohl ich diesen Gewinn gar nicht realisiert habe? Hinzu kämen 27,5 % auf etwaige Dividenden unabhängig davon, ob der ETF diese thesauriert hätte, oder ob sie mir ausbezahlt worden wären?
Ich nehme an, ich fasse hier etwas falsch auf – vor allem was den ETF anbelangt?
Danke für deine Hilfe!
Liebe Grüße, Andreas
Hallo Andreas,
Aktien: ja, das stimmt so.
ETF: So einfach ist das nicht. Beim ETF musst du für den erwirtschafteten Jahresgewinn (und das ist nicht der Kursgewinn!), den sich der ETF zurückbehält, jedes Jahr Steuern zahlen. Wenn du später mal den ETF verkaufst, musst du wie bei Aktien für den realisierten Kursgewinn Steuern zahlen, wobei dir bereits bezahlte Steuern angerechnet werden.
Ein Rechenbeispiel findest du hier: https://www.pfennigfuchser.at/etf-thesaurierend-oder-ausschuettend/
LG
Christopher
Hallo,
Ich hätte eine Frage bezüglich der Besteuerung von ETF’s, im speziellen mit dem Bitcoin ETF von 21Shares. Dieser generiert ja keine Gewinne wie ein „klassischer“ thesaurierender ETF bestehend aus Aktien. Was wäre hier zu besteuern?
Danke.
LG,
Michael
Hallo Michael,
das ist mit den gegebenen Informationen schwer zu beantworten. In einem neueren Artikel https://www.pfennigfuchser.at/steuerliche-situation-von-fonds-in-oesterreich/ bin ich nochmal genauer auf die Besteuerung von Fonds eingegangen.
Grundsätzlich kannst du dir mit meinem ETF Nettorendite-Rechner https://www.pfennigfuchser.at/der-etf-rendite-rechner/ ansehen, wie steuerfressend ein ETF in der Vergangenheit war.
LG
Christopher
Hallo Christopher,
and für die Infos und super Beiträge.
Ich hätte da noch eine Frage zu den ausschüttungsgleichen Erträgen. Dabei sind ja die Steuern zu zahlen und dann der Anschaffungspreis zu erhöhen. Ein steuereinfacher Broker macht das automatisch, aber wie läuft das, wenn man das selber machen muss? Muss man das mitnotieren um am Ende beim Verkauf den richtigen Anschaffungspreis und Kurzgewinn berechnen zu können?
Der Broker im Ausland (zB. Smartbroker) macht die Anpassung für uns Österreicher ja nicht, oder?
vg Werner
Hallo Werner,
wenn du ein ausländisches Depot hast, dann musst du dir die Steuern selbst berechnen und das kann komplex werden. Daher würde ich kein ausländisches Depot halten für ETFs bei denen ausschüttungsgleiche Erträge versteuert werden müssen.
LG
Christopher